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   BVerwG, 18.01.1962 - VI C 171.59   

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BVerwG, 18.01.1962 - VI C 171.59 (https://dejure.org/1962,2020)
BVerwG, Entscheidung vom 18.01.1962 - VI C 171.59 (https://dejure.org/1962,2020)
BVerwG, Entscheidung vom 18. Januar 1962 - VI C 171.59 (https://dejure.org/1962,2020)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 24.09.1959 - II C 405.57

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1962 - VI C 171.59
    Die vom Berufungsgericht offengelassene Frage, ob eine Entscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 nach rechtsgleicher Wiederverwendung des Beamten noch zulässig ist, wird von den für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts bejaht; vgl. BVerwGE 9, 155 und Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -.
  • BVerwG, 20.05.1959 - VI C 188.56
    Auszug aus BVerwG, 18.01.1962 - VI C 171.59
    Sinn der Zuständigkeitsregelung ist es vielmehr gerade, daß die nach § 7 G 131 zu entscheidenden Fragen entsprechend der einschneidenden Bedeutung dieser Regelung nicht einer möglicherweise widersprechenden Beurteilung durch die mit der Durchführung des Gesetzes im übrigen befaßten Stellen ausgesetzt werden (vgl. das Urteil des Senats BVerwGE 8, 296 [304] mit Nachweisen).
  • BVerwG, 15.12.1959 - VI C 93.59

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 18.01.1962 - VI C 171.59
    Die vom Berufungsgericht offengelassene Frage, ob eine Entscheidung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 G 131 nach rechtsgleicher Wiederverwendung des Beamten noch zulässig ist, wird von den für das Recht des öffentlichen Dienstes zuständigen Senaten des Bundesverwaltungsgerichts bejaht; vgl. BVerwGE 9, 155 und Urteil des erkennenden Senats vom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 -.
  • BVerwG, 27.09.1962 - II C 158.60

    Nichtberücksichtigung einer Übernahme in das Beamtenverhältnis sowie einer

    Denn es ist, entsprechend abgewandelt, das zu berücksichtigen, was der VI. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in seinen Urteilenvom 15. Dezember 1959 - BVerwG VI C 93.59 - undvom 18. Januar 1962 - BVerwG VI C 171.59 - in bezug auf frühzeitig (in der Finanzverwaltung) rechtsgleich wiederverwendete Beamte ausgeführt hat, auf die § 7 G 131 auch erst angewendet wurde, nachdem sie drei Jahre und länger rechtsgleich wiederverwendet waren; es heißt dort:.
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